Alles Legal #144: Fernabsatzrecht 2026: Diese Änderungen müssen Banken und Fintechs jetzt umsetzen

Shownotes

Seit dem 19. Juni 2026 gelten neue Regeln für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Digitale Vertragsstrecken müssen an mehreren Stellen angepasst werden – und die Zeit drängt. Themen dieser Folge

Neue Widerrufsfunktion: Was technisch umgesetzt werden muss – und was nicht mehr erforderlich ist Ende des ewigen Widerrufsrechts: Erlöschen spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss Erweiterte vorvertragliche Informationspflichten: Persönliche Bedürfnisse und finanzielle Situation im Fokus Chatbots und automatisierte Beratung: Wann ein menschlicher Ansprechpartner Pflicht wird Dark Patterns: Pop-ups, manipulative Gestaltung und komplizierte Kündigungsprozesse werden verboten

Wer digitale Vertragsprozesse jetzt überprüft, reduziert regulatorische Risiken und schafft mehr Transparenz für Verbraucher.

Viel Spaß beim Hören!

Transkript anzeigen

00:00:02: Hallo und willkommen zu Alles Legal, Fintech, Recht, Kompakt.

00:00:07: Dein Deep Dive in die rechtlichen Trends und Themen der Finanzwelt!

00:00:11: Jede Woche bringen wir von Payment & Banking und Paytag Lore dir die wichtigsten Insights

00:00:16: – Kompact,

00:00:17: verständlich und immer aktuell.

00:00:30: Und ja seit dem neunzehnten Juni gilt ein neues Recht für Verträge, die online abgeschlossen werden und das betrifft eine ganze Menge Widerrufsrecht, digitale Vertragstrecken neue Pflichten rund um Chatbots- und Beratungssysteme.

00:00:49: Was das konkret bedeutet?

00:00:50: Das schaue ich mir heute mit Kemal Ahmedian von Enerton.

00:00:54: Kemal wir sehen uns schneller wieder als gedacht!

00:00:57: Ich freue mich dass du dabei bist.

00:00:58: herzlich willkommen

00:01:00: Hi und danke, dass ich wieder dabei sein darf.

00:01:03: Ja wir haben ja gerade eigentlich vor kurzem grad unsere Mika-Serie im Kasten.

00:01:09: und ja noch ein letztes mal gesagt auch hoffentlich sehen wir uns bald wieder aber das hat jetzt recht schnell geklappt.

00:01:14: sehr gut freue ich mich.

00:01:16: Genau ausnahmsweise geht es nicht um reine Kryptoprodukte sondern Finanzdienstleistungen fernabsaats.

00:01:21: aber ich hoffe, dass es den Zuschauern gefällt.

00:01:24: Das werden wir sehen genau.

00:01:25: aber dann lass uns doch gleich mal starten.

00:01:30: Sag du doch mal, worum geht es denn heute genau?

00:01:34: Klar.

00:01:34: Gerne!

00:01:35: Also ich würde gerne heute auf vier Punkte eingehen, nämlich den Hintergrund der Gesetzesänderungen bezüglich des Fernabsatzrechts dann die wichtigsten Neuerung im Fernabsatzrecht, dann die neuen Anforderungen, die Unternehmen treffen und zudem praktische Auswirkungen für Verbraucher- und Anbieter von Finanzdienstleistungen im Fernabsaatz.

00:01:56: Okay, also das heißt wir fassen so die wichtigsten Änderungen heute einmal.

00:02:01: Ich glaube relativ straff und sicherlich in den zwanzig Minuten ganz schnell zusammen.

00:02:06: Genau ich finde die Punkte kann man sehr schnell runterbrechen und auch sehr simpel erneut

00:02:15: haben.

00:02:15: Sehr schön!

00:02:16: Dann starten wir doch mal ganz vorne.

00:02:18: Warum wurde das Fernabsatzrecht denn überhaupt geändert?

00:02:23: Also Hintergrund ist eine europäische Richtlinie hat die Verbraucherrechte im Fernabsatz neu strukturiert.

00:02:31: Das heißt, die frühere Finanzdienstleistungsfernab-Satzrichtlinie wurde aufgehoben und viele Regelungen wurden in die Verbracherrechterichtlinien eingearbeitet.

00:02:42: Zudem gehen auch neue Regelungen damit einher in Zusammenhang mit Vertragsabschlößen, Informationspflichten etc.

00:02:50: Und was ist das Ziel dieser Reform?

00:02:53: Also das Ziel Die Verbraucherrechte auch jetzt mehr im Bereich digitale Vertragswelt anzupassen.

00:03:01: Das heißt, viele Verträge werden ja heutzutage fast vollständig online geschlossen.

00:03:05: Deshalb sollen Verbraucher besser geschützt werden – das kennt man ja so von Änderung Verbraacherrecht und gleichzeitig soll es klare Vorgaben geben für den digitalen Vertragssabschluss.

00:03:18: Und sag nochmal, seit ich habe es schon angeteasert.

00:03:20: Aber seit wann gelten die neuen Regelungen und mussten Unternehmen ihre Prozesse bereits angepasst haben?

00:03:28: Ja also die Mitgliedsstaaten mussten schon Ende fünfundzwanzig die Änderungen in das nationale Recht überführt haben.

00:03:36: Und in Deutschland gelten seit dem neunzehnten sechsten, da ist Deutschland auch pünktlich gewesen, seit dem Neunzehnsechsten die neuen Reglungen was auch zu einige Änderungen in der Vertragsstrecke mitbringt und dementsprechend idealerweise Unternehmen schon längst gehandelt haben.

00:03:54: Eine Änderung wird aktuell besonders häufig diskutiert, das ist die neue Wiederruffunktion?

00:04:01: Was steckt dahinter?

00:04:04: Also Unternehmen, die fernen Absatzverträge über Online-Benutzeroberflächen abschließen müssen künftig eine entsprechende Wiederruffunktion bereitstellen.

00:04:14: Also eine Art Widerrufsbutton ist das dann?

00:04:18: Nichts wingt.

00:04:20: Das Gesetz spricht von einer Wiederrußfunktion, also das kann jetzt technisch unterschiedlich umgesetzt sein aber entscheidend ist dass diese Funktion leicht aufhindbar ist gut lesbar ist eindeutig beschriftet ist etwa mit Vertrag wieder rufen.

00:04:36: Das wird aber in der Regel Widerrußbatten sein.

00:04:40: Und muss sich der Verbraucher dafür denn zunächst anmelden?

00:04:45: Grundsätzlich nicht.

00:04:46: Also nach den sätzlichen Vorgaben muss die Wiederhustfunktion leicht zugänglich sein, das heißt es darf grundsätzlich keine Registrierung oder Authentifizierung erforderlich sein.

00:04:57: Eine Ausnahme besteht nur wenn der Vertrag selbst nur über einen Kundenkonto geschlossen werden kann.

00:05:03: in dem Fall ist es dann auch zulässig die Wiederhusfunktionen in der Logging Funktion zu verknüpfen oder zu implementieren.

00:05:12: Und was genau muss denn diese Funktion jetzt technisch können?

00:05:16: Also, sie muss folgend Features ermöglichen bzw.

00:05:21: beinhalten nämlich dass die Verbraucher die Verträge auswählen können, diese Widerrufen wollen.

00:05:27: dann muss der Wiederruf erklärt werden können.

00:05:31: zudem muss der wiederruf auch überprüft und bestätigt werden können und wenn der Verbraucher dann entsprechend bestätigte oder zu guter Letzt in Form eines per dauerhaften Datenträgers dann auch den Empfang der Widerhuhserklärung bestätigt bekommen.

00:05:50: Und gibt es denn daneben auch Änderungen beim eigentlichen Wiederholungsrecht?

00:05:56: Ja, also die wichtigste Änderung ist tatsächlich dass das ewige Wiederholzrecht obsolet ist.

00:06:03: Das heißt wenn der Unternehmer den Verbraucher über die Existenz des Wiederholsrechts informiert hat Er lücht das Widerrufsrecht zwölf Monate und vierzehn Tage nach Vertragsabschluss, unabhängig davon ob korrekt belehrt wurde.

00:06:21: Okay, das schafft also mehr Rechtssicherheit?

00:06:25: Ja ja auf jeden Fall!

00:06:27: Das heißt Unternehmer- und Verbraucher vor allem Unternehmer wissen dann wann der Vertrag dann endgültig bestand hat.

00:06:33: Also auf beiden Seiten ne?

00:06:35: Gibt es denn dabei auch ein Haken für Unternehmen?

00:06:39: Ja, würde ich schon so sehen nämlich dass die Musterwiderungsbelegungen zumindest für Finanzdienstleistung fern Absatz wegfallen.

00:06:48: Entsprechend federt eigentlich die zeitliche Beschränkung nur die Rechtsunsicherheit ab, die damit einhergeht das die Tempels wegfallen.

00:06:58: Wir hatten uns vor besprochen deswegen eine weitere Neuerung.

00:07:01: betrifft sogenannte angemessene Erläuterung.

00:07:04: was versteht man denn darunter?

00:07:07: Also Unternehmen müssen Verbrauchervorvertragsabschluss so informieren, damit diese beurteilen können ob der konkrete Vertrag ihren Bedürfnissen und auch ihre finanziellen Situation entspricht.

00:07:20: Was gehört da konkret zu?

00:07:22: Also dieses konkrete Dokument muss die vorvertraglichen Informationen enthalten dann die Erläuterung zu den wesentlichen Vertragsmerkmalen sowie Hinweis auf mögliche wirtschaftliche Folgen also beispielsweise im Falle von Zahlungsausfällen oder im Falle des Zahlungsverzugs.

00:07:43: Das erinnert an Regelungen aus dem Verbraucher-Darlehensrecht, ist das richtig?

00:07:50: Genau!

00:07:50: Das Konzept gibt es schon bei Verbrauchern und wird jetzt auch erweitert auf Finanzleistung und Fernabsatz.

00:07:59: Mh, viele Unternehmen setzen inzwischen Chatbots oder digitale Beratungssysteme ein.

00:08:07: Gibt es denn dazu ebenfalls neue Vorgaben?

00:08:11: Ja also wenn ein Unternehmen also vollständig automatisierte Online-Tools verwendet muss auf Wunsch des Verbrauchers vor Vertragsabschluss einen menschlicher Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden.

00:08:25: Okay und in welchen Situation greift diese Verpflichtung so ganz konkret?

00:08:28: Also zum Beispiel wenn ausschließlich Chatboard, Robo-Advice-Systeme oder vergleichbare digitale Anwendung eingesetzt werden.

00:08:39: Dann muss der Verbraucher kostenfrei Erläuterungen durch eine natürliche Person erhalten können sofern er dies wünscht.

00:08:46: Ein Nahvertragsabschluss?

00:08:49: In begunneten Ferien gilt diese Verpflichtung tatsächlich auch nach Vertragsabschluss also etwa bei Vertragserlängerungen oder wenn der Verbraucher besondere Erläuterung benötigt und auch ganz wichtig, dies für den Unternehmer ohne verunfältesmäßigen Aufwand dann einhergeht.

00:09:10: Die neuen Regelungen betreffen aber nicht nur die Inhalte sondern auch die Gestaltung der Online-Strecken.

00:09:16: was ändert sich denn hier genau?

00:09:18: Ja also online Benutzer Oberflächen dürfen Verbrauche künftig durch manipulative Gestaltung zu einer bestimmten Entscheidung beeinflussen.

00:09:29: Das heißt, beispielsweise darf nicht durch besonders hervorgehobene Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher auf eine bestimmte Auswahl gelenkt werden.

00:09:40: Es dürfen nicht immer wieder Pop-up-Fenster angezeigt werden, die den Verbrauchern in einem bestimmten Erklärung nötigen und Auch es darf auch nicht die Beendigung des Vertrages unnötig erschwert werden durch die Gestaltung der online benutzer Oberfläche.

00:09:58: Also Stichwort Dark Patents, also ein stärkerer Schutz vor so manipulativen Designmustern.

00:10:05: ist das dann?

00:10:06: Genau!

00:10:07: Die Verbraucher sollen ihre Entscheidung frei und informiert ohne große Beinflussung treffen können.

00:10:14: Gibt es darüber hinaus noch weitere wichtige Änderungen?

00:10:18: Ja, weil wir von europäischen Änderungen sprechen.

00:10:22: Es werden mehr Informationspflichten.

00:10:23: Das heißt die Vorvertragsinformationen werden etwas aufgebläht aber das kommt jetzt auch neu dazu.

00:10:30: Verstöße gegen die Vorschriften können jetzt auch als Ordnungsfähigkeiten geahndet werden.

00:10:34: Ah okay, erhöht also den Druck dann doch wirklich ernst zu nehmen nämlich an?

00:10:40: Absolut.

00:10:41: Also Unternehmen müssen wirklich ihre Vertragsprozesse, ihre Informationsunterlagen und auch Online-Strecken rechtzeitig überprüfen und auch anpassen.

00:10:51: Wenn wir das Ganze mal ganz praktisch betrachten was bedeutet diese Änderung für Unternehmen?

00:10:59: Ich würde sagen vor allem vier Dinge nämlich digitale Vertragsstrecken müssen angepasst werden bzw zumindest überprüft werden.

00:11:08: Die neue Wiederruffunktion muss auf jeden Fall jetzt schon technisch umgesetzt sein.

00:11:13: Zudem müssen vorvertragliche Informationen und auch angemessen Erläuterungen überprüft bzw sogar erstellt werden, der Einsatz von Chatbots und anderen Online-Tools die müssen entsprechend gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

00:11:31: Ich mag die Frage immer ganz ganz.

00:11:32: zum Schluss nochmal, wenn du die Gesetzesänderungen in wenigen Sätzen noch mal zusammen passen müsstest.

00:11:37: Was sind so deine wichtigsten Take-aways, die du mitgeben möchtest?

00:11:42: Also ich würde sagen also verbrauche halt mehr Transparenz und auch stärkere Schutzmechanismen.

00:11:49: Unternehmen müssen ihre Onlineprozesse anpassen insbesondere hinsichtlich Widerrufe vor allem Informationsdokumente und Online Tools.

00:11:59: zudem sollten Unternehmen schon die neuen Anforderungen umgesetzt haben und wenn sie es noch nicht getan haben, so schnell wie möglich umsetzen.

00:12:08: Um einfach rechtliche Risiken vermeiden zu können und auch sichere digitale Vertragsabschlüsse gewährleisten zu können.

00:12:20: Okay mal ich glaube... Vielen Dank für den sehr schnellen und praxisnahen Überblick.

00:12:27: Damit haben wir, denke ich die wichtigsten Änderungen im LFHRN-Arztratsrecht ganz gut zusammengepasst.

00:12:31: Ganz lieben Dank an dich!

00:12:33: Danke, das hat mir auch viel Spaß gemacht.

00:12:34: Und beim nächsten Mal hoffe ich habe ein etwas ausführliches Thema, dass dann die Zuhörerinnen und Zählern dann auch etwas länger zum Zuhören animieren kann.

00:12:42: Na gut!

00:12:43: Aber manchmal ist es ja auch gut so kompakt wie wir das jetzt gemacht haben, die Infos einfach mal zusammen zu tragen.

00:12:48: Genau und damit sind wir schon am Ende der Folge von Alles Egal also wenn ihr aber dazu noch Fragen zu diesen Änderungen im Fernabtsatzrecht habt oder wissen möchtet, wie sich die neuen Vorgaben in der Praxis umsetzen lassen, schreibt uns auch gerne.

00:13:02: Wir sind offen für alle Kommentare und Hinweise, ansonsten ja.