Alles Legal #133: CCD2 im Checkout: Was sich für BNPL und Rechnungskauf ändert

Shownotes

Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie CCD2 rücken Buy Now Pay Later, Rechnungskauf und Ratenzahlung stärker in den Fokus des Verbraucherkreditrechts. Was das konkret für den Checkout bedeutet, erklärt Florian Lörsch in dieser Folge.

Themen dieser Folge

Werbung im Checkout: Wann greift die Preisangabenverordnung? SECCI – vorvertragliche Informationspflichten bei BNPL und Rechnungskauf Kreditwürdigkeitsprüfung: Informationspflichten bei Ablehnung Widerrufsbelehrung: kein gesetzliches Muster mehr, mehr Eigenverantwortung Begrenzung des „ewigen Widerrufsrechts" Die CCD2 verändert den Checkout nicht nur an einer Stelle – Anbieter sollten ihre Prozesse frühzeitig überprüfen, von der Produktkommunikation bis zur Vertragsdokumentation.

Viel Spass beim Hören!

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00:00:02: Hallo und Willkommen zu Alles Legal, Fintech,

00:00:05: Recht, Kompakt.

00:00:07: Dein Deep Dive in die rechtlichen Trends und Themen der Finanzwelt!

00:00:11: Jede Woche bringen wir von Permanent Banking & Paytag Law dir die wichtigsten Insights

00:00:16: – KompakT

00:00:17: verständlich und immer aktuell.

00:00:21: Kurze Werbeunterbrechung Stell dir vor dein Terminkalender verschiebt

00:00:26: sich mal wieder

00:00:27: Und

00:00:27: dein digitaler

00:00:28: Agent regelt einfach alles.

00:00:30: Hotel umbuchen,

00:00:31: Flüge stornieren, bezahlen – all das läuft im Hintergrund

00:00:35: ohne dass

00:00:35: du einen Finger wirst.

00:00:38: Willkommen!

00:00:38: Das ist die Welt von Agendic Payments also dort wo KI nicht nur denkt

00:00:42: sondern

00:00:43: handelt.

00:00:44: Im aktuellen

00:00:45: Fintech

00:00:45: Podcast von Permanent Banking blicken wir gemeinsam mit Worldpay

00:00:48: in die Zukunft

00:00:49: des Bezahlens.

00:00:50: Wir klären wer haftet wenn die KI shoppt und wie sicher ist unsere

00:00:55: Infrastruktur

00:00:56: wirklich?

00:00:57: Also jetzt reinhören bei Permanente Banking Überall da, wo es

00:01:01: Podcasts gibt.

00:01:04: Hallo und herzlich willkommen zurück zu einer neuen Folge Alles Legal!

00:01:08: Das ist der gemeinsame Podcast von Pehmnen im Banking und Änderten.

00:01:13: Ich bin Daniel Wonderer Und wir schauen heute nochmal auf die CCD-II.

00:01:19: In der letzten Folge kamen wir uns schon ein großes Bild rund um die Verbraucherkredite Rettlinie, die CCD-II angesehen.

00:01:28: Heute gehen wir einen Schritt weiter und schauen mal ganz konkret auf die Umsetzung ins deutsche Recht und darauf vereinen, was das für den Checkout bedeutet.

00:01:38: Ich glaube genau hier wird es für Beinau Pelleter und Rechnungskaufmodelle richtig spannend und teilweise auch ziemlich komplex.

00:01:46: Dazu begrüße ich wieder Florian Lörsch Rechtsanwalt und Partner bei netten Florian.

00:01:51: Ich freue mich dass wir heute direkt an unser letztes Gespräch anknüpfen können!

00:01:56: Ja, danke da.

00:01:57: Ich freue mich auch sehr wieder hier zu sein.

00:01:59: Lass uns gleich weiter machen mit den Themen.

00:02:01: Dann

00:02:02: steigen wir gleich ein.

00:02:04: Wir wollen heute mal die wesentlichen Änderungen, die sich für den Checkout ergeben beleuchten.

00:02:10: Sag mir, wo fangen wir bestens an?

00:02:13: Ja ich würde sagen, wir fahren einfach ganz vorne im Prozess an.

00:02:16: Kommen wir zum nächsten Thema Preisangabenverordnung und UVG.

00:02:25: Angabenverordnungen.

00:02:28: Heißt es konkret?

00:02:29: Es geht darum, wie Zahlungsoptionen Rechnungskauf und Ratenzahlung überhaupt im Checkout darstellen, also wie die beworben werden dürfen?

00:02:38: Genau!

00:02:39: Also ich würde da auch noch einen Schritt zurückgehen.

00:02:42: sagen wir, das hat einmal zum Thema Rechnungsratenkauf im Check out aber es hat generell einfach zu alle Verbraucherkredite.

00:02:49: Das Besondere der CCD-II ist dass ja gerade jetzt auch Rechnunkauf als Verbraucherkredit eingeordnet wird, aber das was wir sagen wie praktisch für alle Verbraucherkredite.

00:02:59: Und da gibt es zwei große Regelungen, dass einmal die Preisangabenverordnung und dann allgemein das UWG.

00:03:06: Die Preisangabeverordnung gab es schon immer.

00:03:12: Die regeln einfach die Werbung von Verbrauchtekredit oder welche Angaben man machen muss Und da ist der Wärmegriff extrem weit.

00:03:20: Also schon die bloße Anzeige, der Option Rechnungskauf oder Zahlen in drei Raten und so kann als Werbung für einen Zahlungsaufschub gelten.

00:03:33: Bichtig ist sozusagen die Preisangabenverordnung sagt wenn man zu diesen Produkten werbt dann muss man sozusagen vereinfacht gesagt die Zinsen und sonstige Kosten nennen.

00:03:42: oder wenn man Zinsen und Kosten schon nennt in irgendeiner Form, dann muss man die nach den Regelungen der Preisangabenverordnung machen.

00:03:50: Das heißt, das ist sozusagen der wesentliche Punkt.

00:03:54: Also was ich sagen will ist, die Preis-Angabeverordnung ändert sich an sich nicht groß aber der Anwendungsbereich ist stark erweitert.

00:04:02: also es fallen jetzt vor allem halt die Beinau per Lederprodukte des Rechnungsprodukt darunter.

00:04:08: Was muss man nach der effektiven Jahreszins anbieten, anzeigen.

00:04:16: Also zu dem man anbietet den muss man anzeige und man muss auch ich vereinfere jetzt ein bisschen auch so Beispielsrechnungen machen.

00:04:23: Man kennt das vielleicht aus so Kreditprodukten Ein typischer Anleger mit denen und denen zu diesem Zinssatz.

00:04:28: Das heißt man muss schon in der Werbung In der ersten Anzeige auf dem Checkout dort etwas zu sagen.

00:04:38: Ich glaube wichtig ist die genaue Definition oder wird sich jetzt ein bisschen in der Marktpraxis zeigen, aber ich glaube was man schon sagen kann ist wenn das Produkt unentgeltlich ist dann sollte das sofort so früh wie möglich angezeigt werden.

00:04:55: Also wenn sozusagen die Rechnungskauf dargestellt wird gleich der Hinweis unentgeldig null Prozent oder sowas.

00:05:01: Das ist wichtig!

00:05:04: Okay, dann bleiben wir doch mal kurz beim Türmehrwerbung.

00:05:08: Wie du das jetzt schon angeht, Leute hast es gibt ziemlich im UWG ziemlich strenge Vorgaben für Kreditbewerbungen.

00:05:14: Warum geht's denn da?

00:05:16: Ja, dass ist jetzt sozusagen neu.

00:05:18: Das UWG an sich also unlautere Wettbewerbsgesetz gegen unlauterer Wett Bewerb.

00:05:23: Das gilt natürlich für alle, also auch für Banken und Fintechs.

00:05:28: aber es gab in so einem sogenannten schwarzen Katalog keine speziellen Nummern für Verbraucherkredite.

00:05:35: Also das war sozusagen die Allgemeinregel, nicht darf ich einfach jetzt verwirrend oder aggressiv, also allgemeine Werberegelung gelten.

00:05:45: Jetzt ist aber mit der CCD-II ein schwarzer Katalog eingefügt worden Für Verbraucherkredite.

00:05:52: Da gibt es jetzt einen Dreiundzwanzig d im Anhang zum UVG und er listet genaue Formen am Wie.

00:06:03: Also eine unlautere Praxis packt den Auf, die sagt das ist wenn man das macht auf jeden Fall unlauter und ein UVG-Verstoß.

00:06:11: Was kommt da jetzt und hoppt dann dazu?

00:06:15: Ja dieser D-Listet vier Fälle auf die künftig immer um lauter sind.

00:06:21: also so sagen vier no goes.

00:06:24: Das erste ist Eine Werbung ohne klaren Warnhinweis zu den Kreditkosten.

00:06:29: Man muss jetzt bei Kreditprodukten einen Warnhinweis machen.

00:06:37: Und ich vertreibe es nicht, Achtung!

00:06:39: Kreditaufnahme kostet Geld.

00:06:42: Also man ist im Grunde schon im Bereich der... Das ist Tabak-Konsums.

00:06:47: Ich muss gerade

00:06:47: sagen, ich habe es gerade nicht wie auch gerade verglichen mit der Tabakpackung und diesen Warnhinweis.

00:06:53: Ja also das ist wirklich so... Also die Gesetzesbegründungen gibt noch Alternativen wie Achtung, Geldlein kostet Geld oder Achtungsfinanzierung kostet Gelb.

00:07:01: Das heißt man braucht wirklich einen Warn hinweis, der natürlich dann auch... Da wird jetzt die Praxis zeigen wann der ausdrücklich genug ist oder so aber man muss ihn zumindest anbringen.

00:07:14: Die zweite, das zweite No-Go und natürlich finde ich das immer auf so allgemein gehalten ist weil es ja dann auch keine Rechtsprechung zugibt.

00:07:22: Also jetzt ganz neu.

00:07:24: der Zweite ist die Werbung darf nicht suggerieren dass der Kredit die finanzielle Situation verbessern würde also was immer das heißt.

00:07:33: aber man soll darf nicht den Eindruck haben wenn sie den Kredit haben dann sind alle ihre finanziellen Sorgen dahin.

00:07:41: Man darf auch nicht mehr verharmlosen bestehender Kredite.

00:07:46: Also wird angegeben, dass laufende Krediten oder Einträge im Datenbanken keinen Einfluss haben oder nur geringen Einflussen auf die Bewertung eines neuen Kredites.

00:07:58: und der nächste Punkt ist Werbung, die suggeriert, dass der Kredit als Ersatz für Spanisse oder eine Steigerung des Lebensstandards ermöglicht.

00:08:14: Der Kredit würde den Lebensstandard des Verbrauchers

00:08:17: heben.".

00:08:18: Was bedeutet das nach dem Preisangabenverordnungsblock ganz konkret für Marketing?

00:08:24: Produktkommunikation.

00:08:26: Viele Beinaupellete arbeiten ja stark so mit emotionalen Botschaften, jetzt kaufen später Zahlen und Wünsche sofort erfüllen.

00:08:36: Wie riskant sind dann solche Äußerungen künftig?

00:08:40: Ja das hat schon große Konsequenzen.

00:08:43: also wir haben wie gesagt jetzt nur die Regierung als Gesetz zur Regierungsbegründung.

00:08:48: Wir wissen noch nicht was sich daraus entwickelt.

00:08:50: Aber wichtig ist es erst mal auf jeden Fall, bei endgeltlichen Warnhinweis anzubringen.

00:08:56: Der muss angebracht werden klar und auffallend.

00:09:00: Also der kann jetzt nicht im Kleingedruckten versteckt werden.

00:09:02: Und man hat dann schon so einen Schiff in der Botschaft.

00:09:05: also wenn man sich auch Bankwärmung als nicht nur bei Nauperlator sondern auch so Kleinkredite Konsumentenkredite suggerieren ja jetzt schon dass man ... sein Lebensstandard hebt.

00:09:18: Ich gönne mir jetzt was, ich kann jetzt also... wie können wir die Werbung?

00:09:21: Ich habe jetzt das DJ-Set in der Gartenparty oder irgend sowas.

00:09:24: Also dieses... diese Erhöhung des Lebensstandards Das ist jetzt von Wortlaut her nicht zulässig.

00:09:33: Gehen wir einen Schritt weiter im Checkout Prozess.

00:09:38: Kommen wir zur Kreditwürdigkeitsprüfung.

00:09:40: Was ändert sich hier durch den neuen Vorgaben?

00:09:43: Ja,

00:09:43: die Kreditwürdigkeitprüfungen wird.

00:09:46: Da haben wir so drei Ebenen.

00:09:48: Es gibt also jetzt eine Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung, die gab es bei Algemeinverbraucherkrediten schon immer.

00:09:56: Die wird natürlich auch auf Zahlungsaufschübe viel weiter ausgelagert aber die gab das an sich schon.

00:10:03: hier gibt es einen kleinen Verschärfungen.

00:10:06: dann gibt es dann datenschutzrechtliche Regelungen von Bundesdatenschutz im Frage wie ist die Datenverarbeitung?

00:10:14: welche Einwilligungen müssen gegeben werden?

00:10:16: und dann gibt es den dritten Baustellen.

00:10:17: Es gibt so Informationspflichten zu den Rechten, insbesondere auch bei Ablehnung des Kunden aufgrund fehlender Kritikwürdigkeit.

00:10:27: Wir haben ja vereinbart dass wir das Thema Kreditwürdigkeitsprüfung noch einmal auch separat in einem Podcast nochmal vertiefen.

00:10:34: aber vielleicht schon mal für den Checkout gedacht.

00:10:37: was heißt das denn konkret für den?

00:10:40: Ja also Genau, also das Thema ist so groß dass wir es glaube ich auf normal jetzt in den anderen in den separaten Podcast packen.

00:10:49: Was heißt das für ein Checkout?

00:10:51: Also... Das heisst, dass man sich im Flow eine... Also es wäre unsere Pfählung überlegen muss ob nicht so eine Art Ablehnungseite bauern.

00:11:00: Das heißt wenn der Kunde irgendwie die Sonne natürlich schön formuliert sein.

00:11:05: aber in dieser Ablehmungs Seite müssen dann gewisse Informationen hin.

00:11:09: wenn der kunde durch die Kreditwürdigkeitsprüfung fällt, da muss es einen Verweis geben auf Schuldnerberatungsstellen.

00:11:17: Es muss auch Hinweise geben dass das überhaupt auf eine Entscheidung aufgrund der negativen Kreditwürdigkeitsprüfe gefallen ist und dann muss es Informationsrechte geben oder muss dem Kunde informiert werden welche Rechte er hat gegen diese Entscheidung Und ob das jetzt sozusagen auf der separaten Seite oder in so deinem hier die Zahlungsantrieb, die ja heute nicht zur Verfügung oder der Verbraucherkredit passt heute nicht für dich oder so.

00:11:48: Aber dann müssen da irgendwie die Informationen zumindest zugänglich sein.

00:11:52: Jetzt kommen wir zum Begriff mal, der im Zusammenhang mit der CCD-II immer wieder auftaucht.

00:11:59: Seki?

00:12:00: Was genau steckt denn dahinter?

00:12:02: und... An welcher Stelle begegnet uns das im Checkout?

00:12:06: Ja, wir machen ja wie gesagt die Schritte.

00:12:08: erstmal Werbung, Kreditwilligkeitsprüfung und jetzt kommt das Secchi.

00:12:11: Das ist sozusagen steht für europäisches Standard-Formular für Verbraucher Darlebensinformationen.

00:12:16: Das war natürlich bei Verbraucherkrediten immer Standard.

00:12:21: Man muss sozusagen dem Verbraacher einen Vorvertragschluss eine Zusammenfassung der wesentlichen Das heißt vorvertragliche Information.

00:12:32: Also das heißt der Verbraucher muss vor Kreditabschluss eine so eine Information erhalten, was jetzt in diesem Kredit, was im Laufe sich einlässt?

00:12:45: Das Seki, das gab es an sich schon immer.

00:12:47: neu ist es nur dass es jetzt auch für das Rechnungsprodukt unter Umständen greift.

00:12:53: Das Sekis ist an sich inhaltlich aber komplett neu geordet worden.

00:12:58: Also es gibt da einen ganz anderen Aufbau, eine ganz andere Logik als die vorher war.

00:13:06: Es gibt jetzt ein Block mit wesentlichen Angaben und dann weiteren Angaben.

00:13:10: Gibt es denn für Anbieter zumindest eine Art Orientierung?

00:13:15: Zum Beispiel ein Muster, nach dem man sich halten kann.

00:13:19: Ja in Anlage vier zum EGBGP gibt's dann austreckliches Muster und es ist auch so eine Art Fiktionswirkung oder eine Safe Harbor Funktion.

00:13:31: Wer das dieses Muster verwendet und das richtig ausfüllt der dokumentieren, dass er seine Pflicht erfüllt hat.

00:13:42: Das heißt man kann wirklich nur empfehlen dieses Muster zu verwenden.

00:13:47: Und wie hat sich das SEGI inhaltlich dann durch die CCD II geändert?

00:13:52: Das SEGI hat sich inhaltliche nicht so dramatisch geändert.

00:13:56: also es sind einzelne neue Datenpunkte dazugekommen.

00:13:59: Es gab schon eine ganz... Also die alten bekannten Datenpunkten wurden teilweise ergänzt.

00:14:04: Im Wesentlichen hat sich der Aufbau und die Struktur geändert.

00:14:09: Gibt es denn trotz dieser neuen Anforderungen auch Erleichterung für bestimmte Produkte oder Konstellation?

00:14:16: Ja, es gibt so eine Art Abstufung im Gesetz.

00:14:20: also bei bestimmten Darlehen und Finanzierungshilfen muss man nur noch so eine Art verkürztes SICKI geben.

00:14:27: Also das sind einmal diese wesentlichen Angaben und die weiteren Angaben, bei gewissen Darlehen sind es nur die wesentliche Angaben.

00:14:34: Das sind beispielsweise wenn das unentgeltlich ist oder der Netto-Darlingsbetrag unter zwei Hundert Euro ist oder die Laufzeit maximal drei Monate ist bei geringem Kosten.

00:14:47: Und diese Ausnahmen, die kennt man schon.

00:14:50: Das waren früher die Ausnahmen bei denen man sagt hier findet überhaupt kein Verbraucherkredit-Rechtanwendung.

00:14:57: Das hat ja die CCD II erweitert also diese Ausnahme gerade gestrichen.

00:15:02: Diese zwei Hundert Euro drei Raten unendgeltlich sind explizit gestrichet worden.

00:15:08: aber jetzt bekommen sie auf Ebene des Secchi der Erleichterungen dass da einfach weniger Angaben gemacht werden müssen.

00:15:14: Dann lasst uns mit zur praktischen Umsetzung im Checkout kommen.

00:15:17: Wie müssen diese vorvertraglichen Informationen bereitgestellt werden?

00:15:22: Also reicht da zum Beispiel, wenn man einfach einen Link bekommt?

00:15:27: Das bringt uns zur Frage des Forms und des Seckeys und hier wird es etwas komplizierter.

00:15:31: Und das Gesetz enthält eine Regelung bei der noch nicht ganz klar ist wie das jetzt in der Praxis gehandhabt wird.

00:15:38: Also nach dem Wortlaut des Gesetzes muss das Secchi in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger ermittelt werden.

00:15:46: Schwierigkeit bereitet aber den Gesetzentwurf, nachdem der Darlehensnehmer wählen darf, in welcher Form ihm das Secchia übermittelt wird.

00:15:53: Der Darlehendsnehmer hat ein Wahlrecht über die Form.

00:15:58: Er darf natürlich nur gängige Formen auswählen, daher im Checkout so eine Art Wahlrecht eingebaut werden, in welcher Form das Secchi übermittelt werden muss.

00:16:13: Also und da muss auch möglich sein theoretisch dass er Papierform wählt oder hat Download, E-Mail.

00:16:22: aber da sind noch viele Fragen offen.

00:16:25: ich glaube wichtig ist nur der Punkt, dass man davon ausgeht, dass ihm das Secche zugehen muss.

00:16:30: d.h.

00:16:30: wenn man das baut Dann reißt sozusagen klassischer Download wohl nicht mehr aus, weil da nicht klar ist.

00:16:38: Hat das denn downloadet?

00:16:39: Also dann muss man überlegen ob er so sperren hat.

00:16:42: Es geht nur weiter wenn es wirklich downloaded hat die Klick oder so.

00:16:46: Da ist wirklich gerade noch viel im Fluss welche Themen wie man das umsetzt.

00:16:54: Dann schauen wir mal auf das Wiederrufsrecht.

00:16:58: was hat sich hier durch die neuen Regelungen verändert?

00:17:02: Ja, wir sagten ja eben das es ja dieses Säcki gibt und auch ein Muster zum Säki.

00:17:06: Das sagt wenn du das Muster verwendest hast du die Fiktion dass du alles richtig gemacht hast.

00:17:12: beim Widerruf ändert sich so dass das neue Gesetz enthält kein Wiederrufsmuster mehr.

00:17:17: also es gibt keine Fiktionswirkung mehr.

00:17:22: jetzt muss jeder Darlehensgeber eigene Wideruftexte entwickeln und trägt auch das Risiko dass das die Gerichte als unzureichend ansehen.

00:17:31: Also das ist einfach ein juristischer und operative Aufwand, den vielleicht nicht so viel auf dem Schirm haben.

00:17:36: Man muss jetzt eine eigene Widerrufsbelehrung verfassen.

00:17:40: Die kann aber auch unterhalb oder Teil des Seckeys sein, die muss also im Checkout nicht zwingend explizit hervorroben werden sondern kann auch Teil der Seckey sein, man macht Seckey unter einer Widerufsbelegung.

00:17:54: Ist ja ein Risiko und wird das Risiko für Darlehensgeber denn an irgendeiner Stelle begrenzt oder steigt das dann auch insgesamt der?

00:18:03: Naja, das wird gewisserweise schon begrenzt.

00:18:06: Man hat ja sonst immer bei diesem Widerrufsthema die Sorge ist es ein ewiges Wideruf, der kann auch noch Jahren kommen wenn er nicht richtig belehrt wurde.

00:18:14: und dieses gefürchtete quasi ewige Wideruftsrecht Das wird jetzt begrenzt.

00:18:20: Also der Widerruf erlischt spätestens zwölf Monate und vierzehn Tage nach Vortragsschluss.

00:18:26: Das heißt, so fährt der Dalids-Liebhaber sein Wiederrufsrecht informiert oder also kann auch Nachricht informieren wenn es auffällt.

00:18:32: aber es gibt sozusagen einen feste Frist nach Erlöschen.

00:18:36: Ja

00:18:37: Wir sind jetzt im Prozess schon ziemlich weit.

00:18:39: Der Vertrag ist aber noch nicht abgeschlossen.

00:18:41: Schauen wir uns den nächsten Schritt an.

00:18:44: Welche Form gilt da?

00:18:48: Die Form ist jetzt, früher war das ja Schriftform mit verschiedenen Ausnahmen.

00:18:54: Jetzt ist es bei allgemeinen Verbraucher darleden die Text-Form und bei Immobiliarverbraucherdale, also Immobilia, also mit denen ich ein Kredite aufnehme, mit dem ich eine Haus erwerbe.

00:19:06: Das gilt weiterhin in die Schrift-Form.

00:19:09: Ein Schriftfremd ist ja eigenhändige Unterschrift auf Papier oder qualifizierte elektronische Sektatur.

00:19:16: Was bedeutet das für Allgemeingebraucherkredite?

00:19:20: Ja, das heißt wir haben also erstmal eine gute Nachricht.

00:19:24: Wir haben jetzt einfach die Textform.

00:19:26: Das ist glaube ich möglicherweise an sich der Leichto für Verbraucherkredite.

00:19:31: Textform heisst die Erklärung muss auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden.

00:19:36: Also zum Beispiel E-Mail oder PDF, dass irgendwie heruntergeladen werden kann.

00:19:40: Das wäre sozusagen jetzt zulässig!

00:19:45: weiterer Punkt.

00:19:46: Wie sieht es mit den Formvorschriften beim Vertragsabschluss aus, insbesondere so vor eingestellter Option oder Check?

00:19:53: Boxen im Checkout.

00:19:55: Was ist denn hier künftig erlaubt und was ist nicht mehr erlaubт?

00:19:59: Ja, da gibt es jetzt eine neue Regelung in § den Inhalt und Wesensgehalt des Kästchen.

00:20:23: Ich muss dem Kunden deutlich klar machen, was passiert wenn er auf dieses Kästche kriegt?

00:20:29: Und das gilt nicht nur für dein Vertrag selbst sondern auch für zusätzliche Leistungen zusammen.

00:20:34: Ja in der Textform ist vielleicht noch ein Punkt.

00:20:37: da liegt je nach Produkt vielleicht auch jetzt müsste man sich im Einzelankung vielleicht eine direkte Verschärfung.

00:20:44: Also bei reinen Online-Krediten, also die Reihen im Fernabsetzen war bis jetzt auch keine Form notwendig.

00:20:52: Die Textform kann unter Umständen vielleicht sogar eine kleine Verschärfung darstellen, weil der rein formale Klick... Der Klick ist rein formal keine Textform.

00:21:03: aber hier wird es ja auch zeigen welche Lösungsansätze da in der Praxis entwickelt werden.

00:21:06: Da ist das Gesetz noch nicht so ganz klar.

00:21:11: Wie ist da, wie man es da auszulegen?

00:21:14: Jetzt haben wir also den Vertrag endlich geschlossen.

00:21:17: Was muss denn jetzt direkt danach passieren?

00:21:21: Wichtig ist, dass der Darlingsnehmer danach eine Abschrift erhalten muss des Vertrages inklusive Seki und Wiederrufsbelehrung.

00:21:29: Die muss er auch erhalten.

00:21:30: also ein bloßer Link auf der Webseite reicht nicht aus und zusätzlich muss ihr innerhalb von sieben Tagen wenn das Seki ihm innerhalb eines Tages vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird, dann nach an sein Wiederrufrecht erinnert werden.

00:21:49: Also wenn wir sagen, was heißt einen Tag?

00:21:51: Ich habe auch jetzt ein Online-Kauf, ich kriege das Secchi eingeblendet und klicke gleich dann auf Kaufen.

00:21:58: Da möchte der Gesetzgeber sagen, dass da er sich das nicht so vor Augen führen konnte weil es alles so schnell geht und er praktisch keine Zeit hatte, das Secchia in Ruhe zu lesen.

00:22:08: Dann muss er daran erinnern, dass sein Wiederrufsrecht hat.

00:22:16: Und wie lässt sich das in der Praxis... sind voll im Checkout oder in der Kommunikation umsetzen?

00:22:22: Ja, in der Rede, man hat dann vielleicht so eine Art Bestätigungsseite und diese Bestätigungseite macht nochmal deutlich hier.

00:22:30: Wir übersenden die auch die Vertragsunterlagen über einen Kanal beispielsweise per E-Mail Und in dieser E-mail wird da noch mal das Widerrufstrecht nochmal hervorruben.

00:22:38: So war es zu unserer heutigen Folge.

00:22:41: Unsere Zeit ist schon wieder abgelaufen und sozusagen war das unsere heutige Folge zur Umsetzung der CCD-II.

00:22:48: Impshack Out, also viele Prozesse die heute selbstverständlich wirken müssen künftig neu gedacht und sauber strukturiert werden.

00:22:56: Lieber Florian, ganz vielen Dank für deine Einordnung und eher die vielen konkreten Einblicke.

00:23:02: Danke an dich!

00:23:03: Sehr angeschön

00:23:04: Und wir hören uns wieder würde ich sagen.

00:23:06: Also auch erst mal an die Hörerinnen und Hörern, vielen Dank fürs Zuhören!

00:23:09: Aber in der nächsten Folge schauen wir uns ein zentrales Thema nochmal im Detail an – und zwar die Kreditwürdigkeitspulfung.

00:23:17: also von daher bleibt dran weil alles legal findeckrecht kompakt.

00:23:21: Wir hören uns in den nächsten Woche wieder bis dahin.