Alles Legal #133: CCD2-Umsetzung fix: Die neuen Spielregeln für die Kreditbranche

Shownotes

Deutschland hat die Kurve gekriegt: Am 17. April 2026 wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) final verabschiedet. Obwohl Deutschland die ursprüngliche Frist knapp verpasst hat, steht der Stichtag für die Praxis nun felsenfest: Ab dem 20. November 2026 müssen alle neuen Vorgaben in den IT-Systemen und Prozessen implementiert sein. Im Podcast „Alles Legal“ erklärt Florian Lörsch von Annerton, warum die finale Fassung einige handfeste Überraschungen bereithält.

Die Highlights der Folge: Rechtssicherheit für Kreditkarten: Wann Chargekarten (bis 40 Tage Zahlungsziel) privilegiert bleiben und nicht unter das strenge Kreditrecht fallen.

Der BNPL-Schwenk: Warum die finale Fassung beim Rechnungskauf deutlich entspannter ausfällt als der Regierungsentwurf – und welche Fristen für KMU und Konzerne nun gelten.

Strengere Prüfung beim Dispo: Warum Banken künftig nicht mehr nur das Einkommen, sondern systematisch die „freien Mittel“ (Einnahmen vs. Ausgaben) prüfen müssen.

Neues zum Scoring: Was der neue § 37a BDSG als Reaktion auf EuGH-Urteile für die Datenverarbeitung bedeutet.

Fazit: Die Schonfrist ist vorbei. Bis November 2026 müssen IT-Systeme und Clickstrecken angepasst sein. Erfahren Sie in dieser Folge, wo jetzt akuter Handlungsbedarf besteht.

Viel Spass beim Hören!

Transkript anzeigen

00:00:02: Hallo und willkommen zu Alles.

00:00:04: Legal, Fintech recht kompakt.

00:00:07: Dein Diebdive

00:00:08: in die rechtlichen Trends und Themen der Finanzwelt.

00:00:11: Jede Woche bringen wir von Permanent Banking & Paytag Law dir die wichtigsten Insights

00:00:16: – Kompakt

00:00:17: verständlich und immer aktuell!

00:00:22: Ja, ich würde sagen dass die ganze Kreditbranche gerade extrem bewegt und zwar die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie kurz CCD-II genannt in deutsches Recht.

00:00:45: Und ja wer unsere Folgen gehört hat und wie folgen mit Florian Nürsch gehört hat, erinnert sich vielleicht wir haben mit Florians ausführlich über Weinaopileta Aber heute schauen wir uns an, was beim finalen Umsetzungsgesetz noch konkret, was sich da konkret geändert hat.

00:01:09: Also bei mir ist heute wieder Florian Lörsch im Partner- und Rechtsanwalt von Änderten.

00:01:14: lieber Florian!

00:01:15: Ich begrüße dich ganz herzlich und freue mich, dass du dabei bist.

00:01:19: Danke Dana, hallo ich freu mich auch das ich hier sein kann oder die letzten Änderungen des Umsetzunggesetzes einfach mal besprechen kann.

00:01:27: Das ist ja jetzt ganz frisch umgesetzt worden.

00:01:31: Ja, genau.

00:01:31: Wir haben jetzt so ein ganz frisches Thema auf dem Tisch und lass uns doch mal mit dem großen Bild anfangen!

00:01:38: Was ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland?

00:01:44: Ja wir haben ja lange gewartet.

00:01:46: man hat immer gedacht kommt das jetzt, kommt es nicht, wann kommt es?

00:01:49: Es ist jetzt umgesetzt.

00:01:50: also die CCD-Zwei ist umgesetzt, ist beschlossen worden am siebzehnten April sechsundzwanzig also letzten Freitag Die ursprüngliche Umsetzungsfrist, die endete ja eigentlich am zwanzigsten November fünfundzwanzig.

00:02:05: Da ist ab Deutschland einen Verzug geraten.

00:02:07: aber also das passiert auch und wichtig ist jetzt aber dass das Umsetzunggesetz jetzt in Kraft tritt wie ursprügendlich von der Richtlinie gedacht am zwantigste November sechsundzwanziger.

00:02:23: Es gab da ein bisschen den Wunsch aus der Branche, kann das nicht?

00:02:27: Also wenn die Umsetzungsfrist nicht November dem

00:02:31: Nr.v.,

00:02:31: die eingehalten wurde, kann es nicht auch ein bisschen später an Kraft treten.

00:02:37: Das hat sich nicht bewahrheitet.

00:02:38: Das war auch ehrlich gesagt aus meiner Sicht so ein bisschen eher so'n frommer Wunsch.

00:02:43: Der deutsche Gesetzgeber möchte dann nicht sich die Blöße geben, dass hinter der Frist die Frist verschieben.

00:02:52: Das Gesetz steht also fest und die Branche hat jetzt nur noch wenige Monate um die Vorgaben umzusetzen.

00:02:59: Was denkst du, reicht die Zeit dann?

00:03:03: Ja das kommt natürlich immer sehr drauf an auf den Betroffenen.

00:03:08: einiger haben, sind da auch schon in die Vorbereitung gegangen.

00:03:11: Das kommt darauf an wie viel man umstellen muss.

00:03:14: aber die Zeit bis November XX ist wirklich knapp!

00:03:18: vor allem wenn man jetzt noch IT-mäßig, Kriegstreck also da richtig große IT-Projekte fahren muss um das umzusetzen.

00:03:25: Also man kann nur sagen dass man jetzt wirklich die Zeit nutzen muss um die Prozesse und die Produkte oder die Dokumentation anzupassen.

00:03:33: Okay dann kommen wir mal zu den inhaltlichen Änderungen.

00:03:37: was hat sich denn gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf nochmal komplett geändert?

00:03:43: Und vielleicht auch etwas für dich im die größte Überraschung im finalen Text

00:03:49: Ja, gerne.

00:03:49: Also wie gesagt, weil du schon sagst so wichtig ist wir gehen jetzt nicht darauf ein was generell umgesetzt wurde sondern einfach wichtig ist was zu dem ursprünglichen Entwurf anders ist.

00:03:59: also was neu ist in der und da hatte sich einiges... Da sind ein paar Themen drin.

00:04:08: ich glaube vor allem neu ist das die Einordnung der Kreditkarten Die das also wie sozusagen Kreditkarten, Charge-Karten Verbraucherkredit rechtlich eingeordnet werden.

00:04:23: Bis jetzt war das unklar.

00:04:25: ist das?

00:04:26: Also wenn ich eine Kredit-Karte habe die sagt Ich zahle aber die wird erst am Ende des Monats abgerechnet Wie normale Charge-karten weil die Frage Ist das ein Verbraucherkredit oder nicht?

00:04:37: die aktuell herrschende Meinung, also unter dem rechtlichen Bewertung war.

00:04:46: Das ist das eher ein Zahlungsaufschub oder es ist ein Aufwendungsersatzanspruch aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag?

00:04:56: und da war die herrscheine Meinung eher ja wenn's einen Monat ist dann ist es kein Verbraucherkredit.

00:05:02: Ja das war aber sozusagen unklar und deshalb wohnen die bis jetzt nicht als Verbraucherkreditqualifiziert, aber es war nach der Rechtslage unsicher.

00:05:14: Und was ändert das Umsetzungsgesetz jetzt ganz praktisch gesehen?

00:05:19: Also ganz konkret?

00:05:20: Genau also das Umsetzung gesetzt nimmt jetzt praktisch dieses klärt im Grunde diese Unsicherheit und schreibt explizit ins Gesetz rein dass Kreditkarten... wie gehe ich vielleicht noch mal vor?

00:05:32: einfach gesagt Kredit-Karten keine keinen Verbrauch krediten darstellen, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen und die sind.

00:05:43: der Gesetzgeber spricht also von Debitkarten.

00:05:46: Das ist ein bisschen sprachlich, also produktmäßig unsau, was sind eigentlich Charge-Karten?

00:05:51: So würde man sagen.

00:05:51: aber die Debit Karten das ist auch die formulierung aus den europäische Formulierungen aus den Richtlinien.

00:05:59: Diese Debit-Katen müssen von einem Kredit oder Zahlungsinstitut bereitgestellt werden Und die Zahlungsfrist darf vierzig Tage nicht übersteigen und sie sind zinsfrei oder nur sehr geringe Entgelte bei den Zahlungsdienstleistungen dürfen anfallen.

00:06:17: Das heißt, es ist eigentlich sozusagen eine typische Chargecard.

00:06:21: Vierzig Tage ist noch ein bisschen... Ach, die stellen jetzt kein Verbraucherkredit dar.

00:06:28: Wie ordnest du diese Änderung?

00:06:29: Eigentlich bringt das am Ende wirklich Klarheit.

00:06:34: oder bauen wir dann noch eine neue Grauzonne?

00:06:36: Ja, also ich glaube für die klassischen Kreditkarten bringt es jetzt wirklich Klarheit und das ist sehr positiv.

00:06:42: Das ist jetzt klar.

00:06:43: man muss da nicht die rechtlich dogmatische Diskussion führen dass es jetzt klar... Es ist ein bisschen unglücklich formuliert mit den Debitkarten aber das ist so.

00:06:56: Deshalb ist das an sich Sehr gut ist, umfasst haben wir jetzt halt nur Kartenmodelle die von Kreditinstituten oder Zahlungsinstitut ausgegeben werden.

00:07:06: Das heißt andere Karten Modelle die auch keine Kredit- oder Zahlunginstitute sind, die fallen nicht unter diese Ausnahme.

00:07:15: Okay das heisst Fintechs oder Händeren?

00:07:20: die eigene Kartenmodelle ausgeben können hier eine ganz eigene regulatorische Einordnung geraten?

00:07:26: Ja, das ist jetzt so zum Beispiel der Umschkehrschluss.

00:07:29: Also man muss natürlich sagen dass Debitkarten es gibt kaum schwer Fälle wo die... also die Frage ist wo Debit-Karten von Kreditinstituten oder Zahlungsinstitut ausgegeben werden können.

00:07:40: Also rechtlich ginge das aber geht das überhaupt... kriege ich überhaupt die Schiebenmembership dafür.

00:07:47: Das heißt aber andere Karten Modelle sind jetzt argumentativ vielleicht möglicherweise ein bisschen mehr Unterdruck, dass man sagt dann muss das ja hier ein Verbraucherkredit sein.

00:07:58: Wichtig ist glaube ich zu sagen, dass das aber kein Goldplating also keine rein nationale Verschärfung oder eine Besonderheit ist sondern hier der deutsche Gesetzgeber von einer Ausnahme der Richtlinie Gebrauch gemacht hat.

00:08:13: Also es steht auch schon die Richtlinien vor.

00:08:15: Auch diese Kriterien stehen so in der Richt Linie Und der gesetzgeber hat sich, der deutsche Gesetzgeber hatte sich jetzt in Schieten diese Ausnahme, die es vor als Kannvorschrift war ins Deutsche Recht umzusetzen.

00:08:29: Wir haben ja in unseren letzten Folgen schon ziemlich ausführlich über Beinau-Peleter gesprochen vom Rechnungskauf bis zur Kreditwürdigkeitsprüfung.

00:08:39: Jetzt ist das Gesetz beschlossen.

00:08:40: Was hat sich gegenüber dem was wir damals besprochen haben dann noch mal konkret verändert?

00:08:49: Ja, einiges.

00:08:49: Also man muss sagen meiner Wahrnehmung ist das hat der Gesetzgeber da einen richtigen Schwenk hingelegt.

00:08:55: also das ist schon wirklich diese Frage wie inwieweit bei Nao Pellator Produkte unter das Verbraucher-Kreditrecht fallen war die große Diskussion in der Branche und alle haben sich bisschen schon gedanklich darauf eingestellt.

00:09:12: aber jetzt hatte Gesetzgebers das schon nochmal ganz anders geregelt muss man sagen.

00:09:19: Man muss sich da aber nochmal in Erinnerung rufen, wie war der ursprüngliche Regierungsentwurf?

00:09:24: Und dann gucken was hat sich denn jetzt geändert.

00:09:26: Also im Ursprünglichen Regierungs-Entwurf war vorgesehen das bestimmte BNPL Konstellation im Fernabsatz den Verbraucherkreditrechnungsunterfall also ein klassischer Kaufaufrechnungen im Fern Absatz als online war.

00:09:42: über einem Online Händler war ein Verbraucherkredite wenn Der Händler kein KMU war, also kein kleines oder mittleres Unternehmen.

00:09:52: Das Zahlungsziel länger als vierzig Tage war und der Anspruch die Forderung, die der Händlern gegen den Endkunden hat dieser Anspruch an einen Dritten abgetreten wurde.

00:10:07: Und dieses Abtretungskriterium das wenn Die Forderungen an einem dritten ab getreten wird dass das automatisch im Fernabsatz bei Nicht KMUs, also bei großen Online-Händlern den Verbraucherkredit auslöste.

00:10:24: Das hat praktisch dazu bedeutet jeder der einen Drittanbieter einschaltet.

00:10:27: Also irgendein wie die Beidau Palette Anbiete an denen die Forderung abgetreten wird, hat immer dazugeführt.

00:10:34: jetzt findet Verbraucherkreditrechtanwendungen und das war einfach für schon die große Regulierung.

00:10:41: Das jetzt vor allem, weil das Zahlungsziel ja dreißig Tage ist häufig.

00:10:44: Dreißig Tage Verkauf an einen Zahlungsdienstleister.

00:10:48: die Forderung hat immer den verbetztes Verbraucher die recht ausgelöst.

00:10:54: Okay also nochmal kurz gefragt Die Abtretung der Forderungen?

00:10:57: dann volles Programm?

00:10:59: Genau!

00:10:59: Die Abtreitung war in dem ursprünglichen Wurf der zentrale Anknüpfungspurt.

00:11:05: Was wurde nun tatsächlich beschlossen?

00:11:07: Wo liegt da genau der radikale Schwenk von dem Sprachstag?

00:11:11: Der endgültige Gesetzestext knüpft jetzt nicht mehr an den Erwerb der Forderung an, sondern an etwas anderes.

00:11:19: Der Wortlaut lautet verkürzt, dass die Ausnahme nur greift.

00:11:23: Also nicht die Ausnahmen.

00:11:25: schon der Verbraucherkreditrecht greift wenn zusätzlich kein Dritter das Darlehnen den Zahlungsaufschub oder die sonstige Finanzierungshilfe erwirbt.

00:11:35: und der Gesetzgeber sagt in der Regierungsbegründung gemeint ist damit der Werb des einzelnen Zahlungsanspruchs, also der einzelne Forderung sondern das zugrunde liegende Schuldverhältnis insgesamt.

00:11:51: Also eine vollständige Vertragsübernahme durch einen Dritten.

00:11:56: Das klingt nach einem ziemlich fein aber extrem wichtigen dogmatischen Unterschied?

00:12:02: Ja absolut!

00:12:04: Die Regierungsbegründung sagt es ausdrücklich weil ja der konkrete Zeilungsanspruch ist nur Teil.

00:12:11: Der Gesetzgeber möchte aber das gesamte Schuldverhältnis erfassen.

00:12:15: Aber das heißt praktisch in so einem klassischen by now per later Produkt, keiner übernimmt den gesamten Kaufvertrag mit den Mängelansprüchen und den Gewährleistungen sondern er übernibt nur die Forderung.

00:12:32: Und der Gesetzgebers legt es jetzt so aus dass in dem Wortlaut der Richtlinie das Wort Credit drin ist und sagt ja, es soll hier eben nicht die Forderung sondern den Gesamt dieser Zahlungsaufschub übernommen werden.

00:12:45: Und er verweist auch dabei auf die unterschiedlichen Sprachfassungen in verschiedenen anderen Ländern wie Spanisch, der Danish, der Englischen oder Französischen.

00:12:54: Das ist sozusagen der große Unterschied, weil vorher haben im Deutschen Binaupalator alle immer die Fodorungen gekauft aber nie den gesamten Vertrag übernommen.

00:13:04: und wenn man jetzt sagt ne wir stellen dich auf die Vorderung ab sondern auf dem gesamten Dann hat dieses Kriterium in den meisten Fällen im Beinau-Paletta-Bereich keine Regelungswirkungen.

00:13:22: Daher gilt jetzt praktisch vereinfacht gesagt, jetzt nach dem neuen Gesetz kleinere und mittlere Unternehmen dürfen ein Zahlungsziel von bis zu fünfzig Tagen vorsehen ohne dem Verbraucherkreditrecht anzulegen und größere Unternehmen kommen in den Genuss seines Zahlungsziel von vierzehn Tagen, ohne dass das Verbraucherkredit recht Anwendung findet.

00:13:46: Und das ist einfach schon eine extreme Fallfrau!

00:13:49: Dann lasst uns doch bitte zum dritten Themenblock kommen – die Änderungen des BDSG insbesondere bei der Bonitätsbewertung?

00:13:58: Das Thema Scoring wurde ja massiv angefasst und Florian du sagtest es schon in unserer Vollbesprechung juristisch sehr umfangreich und das werden wir wahrscheinlich heute nur kurz anreißen können oder?

00:14:13: Ja, weil es auch für viele überraschend kam.

00:14:19: Weil wichtig ist glaube ich, dass gibt da jetzt einen neuen Paragraf die Bundes-Datenschutzgesetz und der soll Regelung zum Scoring Anbieter regeln also nicht die Kreditwürdigkeitsprüfung sondern für Scoring alte, einunddreißig Bundes-Datenschutzgesetz, der gestrichen wird.

00:14:42: Und hier geht es eigentlich nicht um eine Umsetzung im Rahmen der CCD II sondern das ist eigentlich eine andere datenschutzrechtliche Diskussion die durch einen Urteil des EUGH verursacht wurde, die auch schon länger schwählt und der Gesetzgeber dutzt jetzt Umsetzungsgesetz für die Verbraucherkreditrichtlinie auch dieses Thema, also die neuen Vorgaben durch die Rechtsprechung umzusetzen.

00:15:09: Und das wird in siebenunddreißig A-Budesdatenschutzgesetz geregelt.

00:15:13: Da geht es vor allem darum welche Anforderungen an einen Scoring, also Scoringanbieter zu greifen sind.

00:15:22: und nur ein Beispiel zu nennen da werden sozusagen mehrere Datenpunkte jetzt genannt die nicht mehr erlaubt sind für eine verarbeitende, für der automatische Entscheidung und das ist sozusagen beim Merk da.

00:15:40: Das ist eigentlich ganz andere Handlungsstrang, der aber hier verarbeitet wird.

00:15:46: Okay auch wenn wir jetzt nochmal für mich aufwärmen, dass sie so tief in die Paragrafen Details gehen wollen?

00:15:53: Was sind denn so die entscheidenden Leitplanken, die der Gesetzgeber beim Scoring jetzt neu gesetzt hat?

00:16:00: Es werden einfach bestimmte Datenpunkte klarer spezifiziert, also es sind besondere kategorienpersonenbezogene Daten.

00:16:08: beispielsweise Gesundheitsdaten, die nicht verwendet werden dürfen.

00:16:11: Also aber auch Alltageschlechtdame der betroffenen Personen aus der Dutzung der sozialen Netzwerke darf nicht verwindet werden.

00:16:18: und es gibt den Datenpunkt Informationen über Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf Bankkonten.

00:16:22: Aber das ist wirklich ein ganz abgeschlossener Thema weil man sich dann auch in die Frage stellen muss kann man einwilligen?

00:16:29: Wie fährt sich's zur Einbilligung?

00:16:32: Das wie gesagt ich glaube ist ein Thema was wir glaube ich noch mal tiefer legen müssen.

00:16:39: machen wir da noch mal eine weitere Folge oder Sonderfolge draus, aber eng mit dem Thema Scoring ist auch die Risikoprüfung angeschnitten.

00:16:49: Gibt es da auch Änderungen?

00:16:51: Genau

00:16:52: also die großen Veränderungen und die große Frage erinnert sich das die Risiko-Würdigkeitsprüfung für den Muster der Daliensleber was anderes machen um den Dalietsleber zu prüfen als vorher?

00:17:04: ändert sich da etwas?

00:17:08: Da erinnert sich was, aber die Frage ist ja jetzt eher ob jetzt die Region die letzte Umsetzung noch ein bisschen was geändert hat.

00:17:15: Eigentlich nicht viel.

00:17:16: es gibt nur in der Regierungsbegründung mal so zu einem Produkt nämlich zum Dispositionskredit.

00:17:20: gibt's mal eine Klarstellung zur Risikoprüfung, die neu ist.

00:17:28: Wie lautet die Klarstellung?

00:17:32: Der Kunde, wenn er einen Dispositionskredit hat.

00:17:35: Also sozusagen eine eingeräumte Überziehung und die nicht bezahlt... ...und er gekündigt wird!

00:17:41: Da gibt es jetzt nach der CCT-II bekommt der Kunde das Recht oder andersrum die Bank hat die Pflicht ihm anzubieten hey du kannst deinen offenen Dispo den du jetzt nicht bezahlen kannst in zwölf Monatsraten.

00:17:58: In zwölft gleichen Monatsraten.

00:18:01: Also ich habe Dispo sechstausend, sag' komm jetzt fünfhundert zwölf Monatsraten.

00:18:07: Das ist ein Recht.

00:18:09: aus diesem Recht leitet die Regierungsbegründung jetzt ab das für die Kreditwürdigkeitsprüfung dass sich der Dispositionskredit die riesige Kredit-Würdigkeitsprüffung für den Dispo danach orientiert.

00:18:23: D. h. Ich muss bei der Einräumung eines Dispos so schreibt es die prüfen, ob der Kunde in der Lage ist den Dispo mit seinen freien Mitteln in zwölf Monaten zurückzuzahlen.

00:18:38: Das ist sozusagen aus diesem Recht wird rückgeschlossen auf die Dispositionskredit, die Kreditwirklichkeitsprüfung und das ist schon eine Veränderung, die so beiläufig da drin ist weil wenn ich sage Ich muss prüfen, ob das aus dem freien Mittel möglich ist im Kunden.

00:19:00: Muss ich beim Dispositionskredit Angaben haben zu Einkommen und Ausgaben?

00:19:06: Und das kommt ein bisschen darauf an wie das lief.

00:19:09: Das machen nicht alle Banken so dass sie sich auch die Ausgabe angucken Sondern bei Disposationskrediten nur die Einkommen angucken und jetzt in der einfachsten Logik sagen Gehalt mal drei

00:19:22: Florian, vielen Dank für den kompakten Überblick.

00:19:25: Wenn du jetzt noch sagen wir mal einen einzigen Rat an uns daneben geben müsstest die jetzt in die Umsetzung gehen was würdest du empfehlen?

00:19:35: Ja ist schnell die Prozesse angucken.

00:19:37: Schnell die Prozess angucken weil das Verbraucherkreditrecht ist das heißt der Verbraurer hat ab dem einundzwanzigste November Rechte dir Geldmarkat.

00:19:46: deshalb schnell die prozessarmung.

00:19:48: damit sind wir am Ende der Folge angekommen und genau wie du sagst es Fati des klar Die Zeit der Vrom-Wünsche, die ist vorbei.

00:19:55: Das Gesetz ist durch und die Deadline im November steht.

00:19:59: also jetzt aktiv werden wie Florian das gerade gesagt hat.

00:20:03: Florian vielen Dank für deinen Überblick und die Einordnung.

00:20:08: Ja war wieder eine wunderbare Folge mit dir.

00:20:10: danke!

00:20:11: Haben wir auch sehr viel Spaß gemacht.

00:20:12: Danke!

00:20:13: In den nächsten Folgen gehen wir dann noch einen Schritt weiter und schauen an welche Pflichten nun konkret auf... Darlehensgeber zukommen.

00:20:23: Deswegen, ja ich freue mich Florian auf die kommenden Folgen mit dir und liebe Hörerinnen und Hörern bleibt dran bei alles egal.

00:20:30: Find der gleich kompakt bis zum nächsten Mal!