Alles Legal #130: Third-Party-Provider im AML: Auslagerung, Verantwortung & neue EU-Vorgaben
Shownotes
Externe Dienstleister sind aus der Geldwäscheprävention kaum noch wegzudenken. Ob Identitätsprüfung per Videoident oder digitale Lösungen rund um eIDAS – viele Prozesse laufen heute über Third-Party-Provider. In der neuen Folge von „Alles Legal – Fintech Recht kompakt“ sprechen Dana Wondra und Sebastian Glab darüber, was das regulatorisch bedeutet und warum sich genau hier gerade viel verändert.
Im Zentrum steht die Frage, wie weit Auslagerung künftig noch gehen darf. Während externe Anbieter bisher eine zentrale Rolle bei KYC-Prozessen gespielt haben, zeigt sich im neuen EU-AML-Regime eine klare Tendenz: Mehr Verantwortung soll zurück in die Institute. Strategische Entscheidungen, Risikoanalysen und zentrale Steuerungsfunktionen sollen nicht mehr vollständig ausgelagert werden können.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Third-Party-Provider verschwinden. Vielmehr verändert sich ihre Rolle. Sie bleiben wichtig, etwa bei Identifizierungsverfahren oder technischen Lösungen, müssen sich aber stärker an regulatorischen Anforderungen ausrichten. Für Institute heißt das: Die Verantwortung bleibt immer im eigenen Haus, auch wenn Prozesse extern unterstützt werden.
Besonders sichtbar wird dieser Wandel bei der Identitätsprüfung. Verfahren wie Videoident stehen zunehmend zur Diskussion, während europaweit standardisierte Lösungen – etwa auf Basis der eIDAS-Verordnung – an Bedeutung gewinnen. Ziel ist eine einheitlichere, sicherere und stärker harmonisierte Identifizierung innerhalb der EU.
Gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen in der Praxis. Nicht alle bisherigen Auslagerungsmodelle lassen sich eins zu eins in das neue System übertragen. Gerade beim Monitoring oder bei bestimmten Prüfprozessen bleibt vieles künftig beim verpflichteten Unternehmen selbst. Das sorgt für Unsicherheit und erhöht den Bedarf an klaren internen Strukturen.
Der Podcast macht damit deutlich: Third-Party-Provider bleiben ein wichtiger Bestandteil der Geldwäscheprävention – aber unter neuen Vorzeichen. Entscheidend wird sein, wie gut sich externe Lösungen und interne Verantwortung miteinander verbinden lassen.