Alles legal #98: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Neue Anforderungen für Banken und Fintechs

Shownotes

Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Gesetz erstmals auch private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter viele, die für die Finanzbranche relevant sind. In der ersten von zwei Folgen zur neuen Barrierefreiheits-Regulierung werfen Dana Wondra und Katharina Wagener, Anwältin bei Annerton und Expertin für Bank- und Zahlungsdienstrecht, einen grundlegenden Blick auf das BFSG.

Es setzt eine EU-Richtlinie um, die Teil einer breiteren Strategie für eine inklusivere Gesellschaft ist. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung besseren Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen – auch in der Privatwirtschaft. Konkret betroffen sind etwa Zahlungsterminals, Apps und Bankdienstleistungen wie Kontoführung, Kredite oder digitale Services. Diese müssen künftig verständlich, zugänglich und nutzbar sein – unter anderem durch Sprachausgaben, Kontraste, assistive Technologien oder vereinfachte Sprache. Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen verpflichtet: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Für alle anderen gilt: Bestehende Produkte genießen Übergangsfristen, neue Produkte müssen ab dem 28. Juni 2025 den BFSG-Anforderungen entsprechen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Produktverbote – und Klagen von Betroffenen oder Verbänden.

Diese erste Folge gibt einen Überblick über die Ziele, Inhalte und Auswirkungen des Gesetzes. Sie zeigt: Das Thema Barrierefreiheit geht auch die Finanzwelt direkt an – und es bleibt nicht viel Zeit zur Umsetzung.

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