Alles Legal #74: Das BFH-Urteil zur Besteuerung von Kryptowerten (Teil 3)

Shownotes

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat sich in seinem Urteil vom 14.02.2023 (Az. IX R 3/22) mit der Steuerbarkeit von Kryptowährungen auseinandergesetzt.

Streitig war, ob Gewinne des Klägers, aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres seit Anschaffung mit verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin [BTC], Ether [ETH], Monero [XMR]) – auch “Currency Token” genannt – gemäß §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Besteuerung unterliegen.

Tom Braegelmann, Experte für Krypto- und Insolvenzrecht bei Annerton, erklärt die Spekulationsfrist bei Krypto im Zusammenhang des BFH-Urteils zur Besteuerung von Kryptowerten.

Zeitmarken 0:51 - die Spekulationsfrist bei Krypto 4:56 - Warum beträgt die Frist ausgerechnet ein Jahr? 6:11 - Wie praxisnah ist die Regelung? 7:41 - Fazit zum BFH-Urteil

Über Tom Braegelmann Tom Braegelmann ist ein international erfahrener Insolvenz- und Restrukturierungsexperte, war zuvor für namhafte Wirtschaftskanzleien tätig und ist sowohl in Deutschland als auch in den USA als Anwalt zugelassen. Als Anwalt mit Schwerpunkt auf Bankruptcy Law/Insolvenz- und Urheberrecht war er über drei Jahre in New York tätig. Tom Braegelmann ist bestens vertraut mit den neuesten technologischen juristischen Entwicklungen, insbesondere mit der Digitalisierung des Wirtschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrechts. Darüber hinaus hat er als weiteren Schwerpunkt seiner Beratung moderne digitale Geschäftsmodelle.